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Liebe Eltern!

Die Auszahlungsanträge für die Kostenerstattung genehmigter Schülerbeförderung liegen vor:

öffentliches Verkehrsmittel – ÖPNV

privates Kraftfahrzeug

Welches Formular Sie nutzen müssen, ÖPNV oder Pkw, ist von der bewilligten Beförderungsart abhängig.

Bitte geben Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag bis 30. September 2020 im Sekretariat ab. Es wäre jedoch schön, wenn der Antrag bis zur letzten Unterrichtswo-che dem Gymnasium vorliegt und von mir bearbeitet dann zeitnah zur Auszahlung an das Schulverwaltungsamt weitergeleitet werden kann.

Noch einige Informationen zum Antrag:

NEU! Wegfall der Kopie des Bewilligungsbescheides
In den vergangenen Schuljahren war es zwingend notwendig, dem Auszahlungsantrag eine Kopie des Bewilligungsbescheides des Schulverwaltungsamtes beizufügen.
Ab dem Schuljahr 2019/2020 entfällt die Einreichung der Bescheidkopie.

Eine Bearbeitung des Auszahlungsantrages kann nur unter Angabe von IBAN erfolgen. Antragsteller des Auszahlungsantrages kann nur derjenige sein, der einen Bewilli-gungsbescheid vom Schulverwaltungsamt erhalten hat. Als Kontoinhaber kann jede beliebige Person oder der Schüler selbst eingetragen wer-den.

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Viele Grüße

Kathleen Habel
Schulsekretärin

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